Bauliche Anforderungen an Fassadengerüstsysteme
14. Februar 2023|
Ansicht:1090Im modernen IndustriehochbauFassadengerüstsystemeist notwendig, um Operationen abzuschließen. DaFassadengerüstsystemehängt mit der Sicherheit des Baupersonals sowie der Qualität des Gebäudes zusammen und unterliegt strengen Bauanforderungen.

1. Bauanleitung fürFassadengerüstsysteme.
(1) Anforderungen an den Bauunternehmer.
a) Das Baupersonal von Fassadengerüstsystemen muss vor der Arbeit über eine spezielle Arbeitsart-Betriebsbescheinigung verfügen.
b) Das Sicherheitsmanagement für Fassadengerüstsysteme erfordert vom Baupersonal die ordnungsgemäße Verwendung persönlicher Arbeitsschutzausrüstung, die ordnungsgemäße Verwendung rutschfester Schuhe, Werkzeugtaschen usw.
(2) Spezieller Konstruktionsplan für die Sicherheit von Fassadengerüstsystemen.
a) Fassadengerüstsysteme gehören zu den Projektteilen mit größeren Gefahren und müssen aus Sicherheitsgründen einen speziellen Konstruktionsplan erstellen.
b) Bei Fassadengerüstsystemen mit Stahlrohren in einer Höhe von 50 m und mehr, bei Fassadengerüstsystemen mit angehängten Teilen und Teilen in einer Hubhöhe von 150 m und mehr, bei Fassadengerüstsystemen mit Überhang in einer Höhe von 20 m und mehr und bei anderen gefährlicheren Teilen des Projekts über einer bestimmten Größe muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um das Programm vorzuführen.
2. Materialanforderungen für Fassadengerüstsysteme.
(1) Materialanforderungen für Fassadengerüstsysteme.
Es werden Stahlrohre mit den Abmessungen φ48,3 mm x 3,6 mm verwendet. Die maximale Masse darf jeweils 25,8 kg nicht überschreiten und muss vor der Verwendung mit Rostschutzfarbe und Warnfarbe gestrichen werden.
(2) Es gibt drei Arten häufig verwendeter Befestigungselemente.
a) für zwei Stahlrohre, die mit Stoßverbindern verbunden sind.
(b) für zwei beliebige Winkelkreuzungen von Stahlrohrverbindungen der Drehverschlüsse.
c) rechtwinklige Verbindungselemente für zwei sich vertikal kreuzende Stahlrohrverbindungen.
(3) Basisauswahl.
Die Basis ist im Allgemeinen 8 mm dick, die Seitenlänge der Stahlplatte beträgt 150–200 mm, die Basisplatte besteht aus einem 150 mm hohen Stahlrohr (oder Stahl). Die Basis hat einen Einsatz- und Manteltyp.
(4) Fußteil aus Holz.
Holzfassaden-Gerüstsystembretter aus 4000 × 200 × 50 mm Zeder, Rotkiefer und anderen erstklassigen Materialien, die Enden des entsprechenden verzinkten Drahtbügels um zwei Kreise.
(5) Sicherheitsnetz.
Dichtmaschige und horizontale Sicherheitsnetze müssen den einschlägigen Normen entsprechen und über ein Konformitätszertifikat (flammhemmend) verfügen. Die Dichte dichtmaschiger Sicherheitsnetze beträgt weniger als 2000 Maschen/100 cm².
3. Prüfung und Abnahme von Fassadengerüstsystemen.
(1) Fassadengerüstsysteme und deren Fundamente sind in folgenden Schritten zu prüfen und abzunehmen.
(a) Nach Fertigstellung des Fundaments und vor der Errichtung des Fassadengerüstsystems.
b) bevor die Belastung auf der Betriebsebene erfolgt.
c) nach jedem Aufbau von 6 bis 8 m Höhe.
d) nach Erreichen der Auslegungshöhe.
e) bei starkem Wind ab Stufe 6 oder nach starkem Regen, nach dem Auftauen gefrorener Flächen.
f) länger als einen Monat außer Betrieb.
(2) Sicherheitsvorkehrungen für die Demontage von Fassadengerüstsystemen.
A) Vorarbeiten vor der Demontage.
a) Sicherheitstechnische Einweisung vor dem Abbau.
b) eine umfassende Überprüfung der Befestigungsverbindungen, der Wandanschlussstücke und der Stützsysteme der Fassadengerüstsysteme auf Übereinstimmung mit den Bauanforderungen.
c) Schutt und Bodenhindernisse auf dem Gerüst entfernen.
d) einen bewachten Isolationsbereich einrichten.
B) Demontageauftrag.
Der Abbruch sollte von oben nach unten, Schicht für Schicht erfolgen, d. h. Sicherheitsnetz → Geländer → Fassadengerüstsystemplatte → Scherenstrebe → kleiner horizontaler Balken → großer horizontaler Balken → vertikaler Balken, sodass eine Stufe frei bleibt.
Beim Abbau bis zur Höhe des letzten Vertikalstabes im unteren Bereich ist zunächst eine provisorische Wurfstützenbewehrung zu errichten und anschließend die Wandstücke zu entfernen.
C) Fragen der Abbruchsicherheit.
a) Der Abbau der Wandteile muss mit den Fassadengerüstsystemen schichtweise erfolgen. Es ist strengstens untersagt, die gesamte Schicht oder mehrere Schichten der Wandteile abzubauen und anschließend die Fassadengerüstsysteme abzubauen.
b) Die Arbeit sollte von oben nach unten Schicht für Schicht erfolgen. Gleichzeitiges Arbeiten nach oben und unten ist strengstens untersagt.
c) Segmentabbruch mit Höhenunterschied größer als zwei Stufen. Er sollte mit zusätzlichen Wandstücken ergänzt werden.
d) Es ist strengstens verboten, die einzelnen Entladekomponenten auf den Boden zu werfen.
e) Der Abriss der Komponenten muss mit einem Kran oder durch manuelles Befördern auf den Boden erfolgen. Ein Werfen aus großer Höhe ist strengstens untersagt.
Oben geht es um die Konstruktionsanforderungen von Fassadengerüstsystemen. Wenn Sie detailliertere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne!














